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Stephani-Mittelschule
Gunzenhausen
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Der
Mittlere-Reife-Zug, der M-Zug, bietet Schülern einer Haupt- oder
Mittelschule die Möglichkeit, die Mittlere Reife bzw. den Mittleren
Bildungsabschluss zu erwerben. Dieser Schulabschluss ist
gleichwertig mit anderen Mittleren Bildungsabschlüssen, aber
nicht gleichartig. |
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Die Stephani-Mittelschule bietet seit dem Jahr
2000 einen kompletten M-Zug an, das heißt, alle Klassen von der
M7 bis zur M10 sind für geeignete Schüler eingerichtet.
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Unterrichtsfächer im M-Zug sind Religionslehre
oder Ethik, Deutsch, Englisch, Mathematik,
Arbeit/Wirtschaft/Technik, Physik/Chemie/Biologie,
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde, Kunst bzw. Musik, Sport sowie die
berufsorientierenden Fächer Wirtschaft, Technik oder Soziales. Als Wahlfächer können in den oberen Klassen Informatik
und Buchführung belegt werden.
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Das Anforderungsniveau ist in den M-Klassen
deutlich höher als in den Regelklassen der Haupt- oder
Mittelschulen. Für den M-Zug gilt demzufolge auch ein eigener
Lehrplan. Mit einem mehrwöchigen Praktikum in der Klasse M8 und
einem einwöchigen Praktikum in der M9 erhalten die Schüler
Einblick in das Berufs- und Arbeitsleben.
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Am Ende der 10. Klasse wird die
Abschlussprüfung zum Erreichen der Mittleren Reife abgelegt. Die Prüfungsaufgaben
für Deutsch, Mathematik und Englisch werden zentral vom Kultusministerium einheitlich
für ganz Bayern gestellt. Außerdem ist eine Projektprüfung verpflichtend
abzulegen. Hier sind anhand eines
Leittextes Aufgabenstellungen aus dem Fach Arbeit/Wirtschaft/Technik und dem
besuchten
berufsorientierenden Zweig Wirtschaft, Technik oder Soziales zu
bearbeiten.
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Aufnahmebedingungen in die M-Klassen |
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Klasse |
Zugang aus der Regelklasse |
Notendurchschnitt
Deutsch, Englisch, Mathematik |
Bedingungen |
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M7 |
Zwischenzeugnis der 6. Klasse |
2,66
und besser |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
3,00
und schlechter |
a) Antrag der Erziehungsberechtigten
b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule |
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Darüber hinaus kann die
Zugangsberechtigung auch mit entsprechenden Leistungen im
Jahreszeugnis der 6. Klasse erworben werden. Eine nochmalige
Aufnahmeprüfung findet nicht statt. |
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M8 |
Zwischenzeugnis der 7. Klasse |
2,33
und besser |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
2,66
und schlechter |
a) Antrag der Erziehungsberechtigten
b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule |
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Darüber hinaus kann
die Zugangsberechtigung auch mit entsprechenden Leistungen im
Jahreszeugnis der 7. Klasse erworben werden. Eine nochmalige
Aufnahmeprüfung findet nicht statt. |
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M9 |
Zwischenzeugnis der 8. Klasse |
2,33
und besser |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
2,66
und schlechter |
a) Antrag der Erziehungsberechtigten
b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule |
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Darüber hinaus kann die
Zugangsberechtigung auch mit entsprechenden Leistungen im
Jahreszeugnis der 8. Klasse erworben werden. Eine nochmalige
Aufnahmeprüfung findet nicht statt. |
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M10 |
Qualifizierender Hauptschulabschluss |
2,33
und besser |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
2,66
und schlechter |
a) Antrag der Erziehungsberechtigten
b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule |
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Der Wechsel in eine M-Klasse kann jeweils nur
zu Beginn eines Schuljahres erfolgen. |
Die
Schulleitung
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